Sek. 1 (weiterführende Schulen)

Im Bereich Weiterführende Schulen (SEK 1) ist die Ev. Jugend an 8 Standorten vertreten. Die Angebote orientieren sich an den gesetzlichen Rahmenbedingungen, den schulspezifischen Gegebenheiten und sind so bedarfsgerecht wie möglich ausgerichtet. Die inhaltliche Ausgestaltung variiert, um den verschieden Schulformen Rechnung zu tragen.

 

Im Rahmen der Pädagogischen Übermittagsbetreuung gestaltet die Ev. Jugend die Mittagspause für Schüler mit und ohne Nachmittagsunterricht, in Form von AG'S und freizeitpädagogischen Angeboten und bringt dabei viel Erfahrung aus der praktischen Arbeit mit ein.

Die verlässliche Mittagsverpflegung, in Form eines warmen, vollwertigen Mittagessens oder eines Imbiss ist ein fester Bestandteil des Angebots. Da die Schüler mit Nachmittagsunterricht über Mittag i.d.R. in der Schule bleiben, soll so ein zusätzliches Angebot neben den regulären Kioskangeboten eingerichtet werden. Die Mitarbeiter der Ev. Jugend sind in den verschiedenen Mensen anzutreffen und sorgen vor Ort für eine angenehme und einladende Atmosphäre.

Der Schülerclub ist ein Angebot der Hausaufgabenbetreuung, dass sich schwerpunktmäßig an Schüler der Klassen 5-7 richtet. Im Schülerclub werden die Schüler nach dem gemeinsames Mittagessen (ein fester Bestandteil des Angebots) bei der Erledigung der Hausaufgaben begleitet und angeleitet. Ein weiterer Schwerpunkt ist das Lernen für Klassenarbeiten. Im Anschluss an die Hausaufgabenbetreuung besteht für die Schüler die Möglichkeit, an verschiedenen freizeitpädagogischen Angeboten teilzunehmen.

Ansprechpartner Sek 1

Arbeitsgebietsleitung Sekundarstufe 1 und Schulsozialarbeit

Hagen, Herdecke und Wetter

Florian Ehrmann

02331-3492028

florian.ehrmann [at] ev-jugend-hagen.de

 

Arbeitsgebietsleitung OGS und Sekundarstufe 1

Hattingen und Witten

Christin Beran

02331-3492026

christine.beran [at] ev-jugend-hagen.de

Bildungs- und Teilhabepaket

Sollten Sie Leistungen vom Staat beziehen:   Hartz-IV, Arbeitslosengeld II,  Wohngeld,
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag nach § 6 a Bundeskindergeldgesetz), haben Sie beim Jobcenter Ihrer Stadt die Möglichkeit einen Antrag für das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) zu stellen. Die Teilnahme an der Mittagsverpflegung ist bei Vorlage eines gültigen Gutscheins für die benannte Dauer kostenlos.